Skaldentanz 5 – Das Rote Tuch

Der Winter ist vergangen und Mutter Natur hat Wald und Flur ihren Segen gespendet. Neues Leben entspringt allerorts und bringt die Menschen nach einem harten Winter wieder zusammen. Und so geht schon früh das Gerücht durch die Lande, dass in der Provinz Konomlyn – „Hanfmühlen“ für den Reisenden – Vorbereitungen für eine prunkvolle Hochzeit getroffen werden. Eilt herbei von nah und fern, um im Schatten der drohenden Feindesfeste Teckenburg den Bürgerkrieg für einen Moment zu vergessen und mit Segenswünschen den Ehebund zweier junger Leute zu feiern.

Was?Ambiente-Con (wir nehmen gerne Wünsche für Perso-Plots entgegen)
Wann?26.-29. Mai 2023
Wo?Pfadfinder-Bildungsstätte Bad Fallingbostel, Tietlinger Lönsweg 42e, 29683 Bad Fallingbostel
Wer?60 SC, 30 NSC
PreiseEs gilt der Tag des Geldeingangs für die vollständige Höhe des Con-Betrags.

Achtung! Gegenwärtig sind alle SC-Plätze belegt! Es wurde eine Warteliste eingerichtet!
Ggf. werden auch bei ausreichend NSC-Anmeldungen weitere SC-Plätze freigegeben.

Bis zum 15.11.2022Bis zum 15.01.2023Bis zum 15.03.2023Bis zum 15.04.2023
SC, ab 21 Jahren275,00 EUR85 EUR95 EUR105 EUR
SC, ab 14 Jahren1, 265 EUR75 EUR85 EUR95 EUR
NSC, ab 21 Jahren230 EUR35 EUR40 EUR45 EUR
NSC, ab 14 Jahren1, 225 EUR30 EUR35 EUR40 EUR
Kinder bis 14 Jahre1, 235 EUR40 EUR45 EUR50 EUR
1Teilnehmer*innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist die Teilnahme bei Anwesenheit ei-ner Aufsichtsperson in derselben Rolle (SC/NSC) gestattet.
2Die angegebenen Preise gelten für die Übernachtung in eigenen Zelten. Für einen Platz in ei-nem der Schlafsäle fällt ein zusätzlicher Beitrag i.H.v. 20 Euro an.
Der Skaldentanz e.V. hat sich satzungsmäßig verpflichtet, für seine Veranstaltung für Personen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr ermäßigte Beiträge zu erheben.
Regelwerk:DKWDDK (Magie stark orientiert an DragonSys und schönem Spiel)
Verpflegung:Selbstverpflegung
Unterkunft:Eigene Zelte oder Schlafsaal im Haus (Aufpreis 20 Euro); für den Schlafsaal wird eigenes Bettzeug und Bettwäche, bzw. ein Laken und ein Schlafsack benötigt.
Besonderes:Beachtet bitte die weiteren Infos zur aktuellen Lage. (siehe unten)
Anmeldung:Anmelde-Formular [Link]

Weitere Infos zur Lage

Die aktuelle Lage macht es für uns alle schwer, in Bezug auf unser aller Hobby sicher zu planen. Wir als Veranstalter müssen hierbei einen besonderen Blick auf die Sicherheit unser Teilnehmer*innen wahren.

Für unsere Veranstaltungen gelten die zum Zeitpunkt der Con gültigen Einschränkungen des Landes Niedersachsen.

Welche Beschränkungen zum Zeitpunkt der Con gelten werden, können wir jetzt noch nicht absehen. Wir bitten euch daher, Folgendes zu beachten:

Mund-Nasen-Schutz

Je nach Situation kann das Tragen eines qualifizierten Mund-Nasen-Schutzes in geschlossenen Räumen angeordnet werden. Dies betrifft alle Innenbereiche. In der Regel besteht diese Pflicht nicht am Sitzplatz oder auf dem Zimmer. Als qualifizierter Mund-Nasen-Schutz gelten aktuell medizinische Gesichtsmasken und Masken nach dem FFP2-Standard ohne Ausatemventil. Je nach Situation kann die Pflicht auf das Tragen von Gesichtsmasken nach dem FFP2-Standard ohne Ausatemventil beschränkt werden.

Mindestabstand

Generell wird empfohlen, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Teilnehmer*innen einzuhalten. Im Außenbereich, in dem die Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich ist, kann das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes angeordnet werden. Gegebenenfalls kann auch die verpflichtende Einhaltung eines Mindestabstands angeordnet werden.

Impfnachweis und Testpflicht

Unter Umständen kann für die Teilnahme der Nachweis der Immunisierung oder ein Test einer zertifizierten Teststelle (nicht älter als 24 Stunden) notwendig sein. Der Immunisierungsnachweis kann durch amtliche Bescheinigung, Impfausweis oder qualifizierten elektronischen Impfnachweis erfolgen – hierbei muss ersichtlich sein, dass die Person über den notwendigen Schutz verfügt. Wenn ihr euch unsicher seid, ob euer Nachweis dazu zählt, schreibt uns gerne vorab an.
Anlassbezogen kann zudem Seitens des Vereins eine Testpflicht eingerichtet werden.

Zeltbelegung und Schlafsäle

Die Unterbringung findet in eigenen Zelten statt. Die Teilnehmer*innen sind verpflichtet, ggf. selbstständig auf die Einhaltung der behördlichen Auflagen in Bezug auf ihre Zelte und die Zeltbewohnerinnen zu achten.

Personen, die einen Schlafplatz in den Schlafsälen haben, erhalten bei entsprechenden behördlichen Auflagen einen fest zugewiesenen Schlafplatz, der so eingerichtet ist, dass der Mindestabstand zu haushaltsfremden Personen auch während der Nachtruhe eingehalten ist. Die Übernachtenden haben selbstständig dafür zu sorgen, dass die Auflagen in den Zimmern eingehalten werden. Ist aufgrund behördlicher Auflagen eine Reduzierung der Schlafplätze pro Zimmer erforderlich, können Seitens der Veranstalter einzelne Buchungen storniert werden. Die betroffenen Personen erhalten dann die Möglichkeit, ihren Beitrag zurück erstattet zu bekommen, alternativ einen Platz in einem gestellten Zelt anzunehmen (sofern verfügbar) oder auf einen Zeltplatz umzubuchen. Die Auswahl der zu stornierenden Plätze erfolgt nach Zeitpunkt der Anmeldung.

Verschärfung der Umstände

Sollte der aktuellen Situation nach eine Verschärfung durch rechtliche Verordnung oder Weisung der zuständigen Behörde notwendig sein, müssen wir natürlich die zu-vor genannten Bedingungen weiter einschränken. Hierbei kann es z.B. sein, dass die Teilnehmer*innenzahl zu reduzieren ist. Beachtet bitte, dass im Falle von behördlichen oder durch Verordnung auferlegten Einschränkungen der Zugangsvoraussetzungen, derem Erfüllung im Einflussbereich des*der Teilnehmer*in liegt (z.B. Testpflicht, Impfstatus bei 2G o. 2G+), der Teilnahmebeitrag unter Umständen nicht oder nur anteilig erstattet werden können. Wird die zulässige Teilnehmer*innenzahl reduziert wird der Beitrag vollständig erstattet, sofern die Umstände nicht im Verantwortungsbereich der Teilnehmer*innen liegt.

Rechtsgrundlage

Grundlage für Anpassungen der Teilnahmebedingungen, z.B. Verschärfungen oder weitere Auflagen, ist das jeweiligen Zeitpunkt gültige Infektionsschutzgesetz, sowie die entsprechende Maßnahmen-, bzw. Eindämmungsverordnung des Landes Niedersachsen und darauf fußende behördliche Anordnungen, bzw. vergleichsweise Verordnungen und Gesetze des Bundes.

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